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Polizeipräsidium
Essen, 02.2003
- VL 2.3 - 162 -
Verwendung von Schüler – Betriebspraktikanten im Rahmen
des
Kooperationsprojektes Arbeitsamt - Schule - Polizei
(Zur besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet)
1 Allgemeines
Durch grundlegende Änderungen im Laufbahnrecht der Polizei NRW werden seit 2002 nur noch Bewerber mit allgemeiner Hochschul- bzw. Fachhochschulreife in den Polizeidienst eingestellt.
Da die Nachwuchswerbung für den Polizeiberuf mit der Zunahme der geburtenschwachen Jahrgänge künftig schwieriger werden wird, erscheint das von Arbeitsamt, Schulbehörde und Polizei gemeinsam initiierte Kooperationsprojekt als eine Möglichkeit, gezielt etwas für die polizeiliche Nachwuchsförderung zu tun.
Das Projekt soll einen praxisorientierten Einblick in die Arbeit einer Polizeibehörde geben.
2 Auswahl der Praktikanten
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt in Absprache mit der entsendenden Schule und dem Arbeitsamt nach vorhergehenden Informationsgesprächen mit den jeweiligen Interessenten.
3 Durchführung der Praktika
Für die Praktika sind jeweils drei Teilnehmer vorgesehen.
In Abstimmung mit den beteiligten Schulen werden die Praktika zweimal jährlich
in einem Zeitraum von jeweils insgesamt vier Wochen - verteilt auf vier einwöchige Abschnitte - in der Kreispolizeibehörde Essen durchgeführt.
In Absprache mit den beteiligten Dienststellen und unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgt eine Einweisung der Praktikanten in die Aufgaben
• des Führungs- und Lagedienstes
• des allgemeinen Streifendienstes, des Bezirksdienstes und
der Kriminalkommissariate in den Polizeiinspektionen
• der Polizeisonderdienste
- Verkehrsdienst
- Bereitschaftspolizeihundertschaft
- Diensthundestaffel
• von Dienststellen der Zentralen Kriminalitätsbekämpfung, wie
- Erkennungsdienst
- Kommissariat Vorbeugung
• der Fortbildungsstelle
• des Sachgebiets Öffentlichkeitsarbeit / Einstellungsberatung
• der Pressestelle
Das Praktikum in der Kreispolizeibehörde Essen ergänzt ein Besuch des Polizeiausbildungsinstituts in Selm.
Die Einzelheiten regelt eine für jeden Praktikanten zu erstellende Verwendungsübersicht.
Vor Durchführung des Praktikums ist ein Praktikantenvertrag zu fertigen.
In ihm sind die versicherungs-, haftungs- und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen mit den Beteiligten geregelt.
Nach Abschluss ihres Praktikums erhalten die Praktikanten eine Teilnahmebescheinigung.
Das erste Praktikum beginnt zu Anfang des Schuljahres 2003 / 2004 im September 2003.
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